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   FG Berlin, 02.05.2005 - 8 K 8280/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17686
FG Berlin, 02.05.2005 - 8 K 8280/04 (https://dejure.org/2005,17686)
FG Berlin, Entscheidung vom 02.05.2005 - 8 K 8280/04 (https://dejure.org/2005,17686)
FG Berlin, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 8 K 8280/04 (https://dejure.org/2005,17686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a Satz 3 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Finanzierbarkeit einer dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zugesagten Berufsunfähigkeitsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzierbarkeit einer dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zugesagten Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bilanzierung einer Pensionszusage im Hinblick auf eine zugesagte Berufsunfähigkeitsrente; Verdeckte Gewinnausschüttung; Berechnung einer Steuerrückstellung für die Pensionsverpflichtung; Auswirkungen der fehlenden Finanzierbarkeit einer Pensionszusage auf die ...

Papierfundstellen

  • DB 2007, 23
  • EFG 2005, 1961
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.2002 - I R 44/01

    VGA; Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

    Auszug aus FG Berlin, 02.05.2005 - 8 K 8280/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH wirkt die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die Pensionszusage im Hinblick auf die zugesagte Berufsunfähigkeitsrente finanzierbar ist, sich nicht auf den Ansatz und die Bewertung der Rückstellung in der Steuerbilanz aus, sondern lediglich im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Urt. vom 18.12.2002 - Az I R 44/01, DStRE 2003, S. 669 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 6 K 11136/07

    Finanzierbarkeit einer Pensionszusage - Annahme einer gesellschaftsrechtlich

    Denn die Kapitalgesellschaft kann statt des Anwartschaftsbarwerts nach § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ansetzen, wenn sie diesen nachweist (vgl. BFH, Urteile vom 04. September 2002 I R 7/01, BStBl. II 2005, 662, unter II. 5. Buchst. b der Gründe; vom 18. Dezember 2002 I R 44/01, BFH/NV 2003, 945, unter II. 2. Buchst. b der Gründe; vom 31. März 2004 I R 65/03, BStBl. II 2005, 664, unter II. 3. Buchst. d, aa der Gründe; FG Berlin, Urteil vom 02. Mai 2005 8 K 8280/04, EFG 2005, 1961, mit Anmerkung von Neu).
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